Interimsprothese
Bei einer Interimsprothese (Synonyme: Übergangsprothese, provisorische Prothese, temporäre Prothese) handelt es sich um eine einfache, herausnehmbare partielle Prothese (Teilprothese) zum Ersatz fehlender Zähne. Ihre Nutzungsdauer ist auf die Wundheilungsphase nach einem chirurgischen Eingriff bis zur Anfertigung einer definitiven (endgültigen) Versorgung begrenzt.
In der Wundheilungsphase nach einer Zahnextraktion (Zahnentfernung) regenerieren nicht nur die den Kieferknochen bedeckenden Weichgewebe. Vielmehr wird auch die Alveole (das knöcherne Zahnfach) des extrahierten Zahnes umstrukturiert, sodass der Kieferkamm eine Formveränderung erfährt. Es ist daher in der Regel wenig sinnvoll, unmittelbar nach einem chirurgischen Eingriff einen definitiven (endgültigen) Zahnersatz anzufertigen.
Eine Interimsprothese (von lat.: unterdessen, einstweilen) überbrückt den dafür notwendigen Zeitraum von etwa zwei Monaten. Vergleichbares gilt auch für die Einheilungsphase von Implantaten.
In aller Regel handelt es sich bei Interimsprothesen aufgrund der kurzen Nutzungsdauer um kostengünstig gefertigte Kunststoffprothesen auf PMMA-Basis (Polymethylmethacrylat), die mit Hand gebogenen Drahtklammern am Restgebiss befestigt werden und so weitgehend die Kaufunktion und Ästhetik wiederherstellen.
Die Interimsprothese ist, ohne sich auf den verbliebenen Zähnen abzustützen, eine rein mukosal bzw. gingival (auf Schleimhaut bzw. Zahnfleisch) gelagerte Versorgung, die den Kaudruck an den Kieferkamm abgibt. Dieser reagiert darauf langfristig mit Atrophie (Rückbildung des Knochens). Ferner sind die gebogenen Klammern auf Dauer wenig schonend für den Zahnhalsbereich des Klammerzahns. Aus diesen Gründen sollte die Nutzungsdauer der Interimsprothese nicht über Gebühr verlängert werden.
Definitionen: Interimsprothese – Immediatprothese
Nach Krankenkassenrichtlinien muss zwischen einer Interimsprothese und einer Immediatprothese (von lat.: sofort) unterschieden werden. Während es sich bei letzterer um eine sofort nach dem chirurgischen Eingriff eingesetzte endgültige Versorgung handelt, dient die Interimsprothese, wie erläutert, lediglich der zeitlichen Überbrückung.
Es ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll, einen definitiven Zahnersatz, der etliche Jahre in Funktion bleiben soll, einzugliedern, ohne die Umstrukturierungsprozesse der Wundheilung abzuwarten. Andererseits müssen Kaufunktion und Ästhetik sichergestellt und umfangreichere Wundgebiete ggf. vor mechanischen Reizen geschützt werden. Praktikabel ist daher das Verfahren einer sofort nach dem chirurgischen Eingriff eingesetzten Interimsversorgung.
Indikationen (Anwendungsgebiete)
- Vorübergehende Wiederherstellung der Kaufunktion, Phonetik und Ästhetik nach Zahnextraktionen oder Implantatinsertion (Setzen eines Implantats)
- Erhalten der vertikalen Kieferrelation (Abstand von Ober- zu Unterkieferbasis)
- Verhindern von Elongationen (Herauswachsen eines Zahnes aus dem Kieferknochen bei fehlender Gegenbezahnung)
- Verhindern von Zahnwanderungen und -kippungen
- Schutz der Operationswunde
Kontraindikationen (Gegenanzeigen)
- nachgewiesene Allergie gegen PMMA-Kunststoff
Das Verfahren
I. Zahnarztpraxis – Präoperative Abformungen
An einem Termin, der so weit vor dem chirurgischen Eingriff liegt, dass zwischenzeitlich die Interimsprothese im zahntechnischen Labor hergestellt werden kann, werden Abformungen des zu versorgenden Kiefers und des Gegenkiefers aus Alginat (Abformmaterial) genommen. Mithilfe einer Bissnahme (aus Wachs oder Silikon) wird die Lagebeziehung von Ober- und Unterkiefer zueinander in Relation gebracht.
II. Labor – Herstellung der Interimsprothese
- Im zahntechnischen Labor werden anhand der Abformungen Gipsmodelle erstellt.
- Die Modelle werden anhand der Bissnahme einartikuliert (Artikulator: Gerät zur Nachahmung der Kiefergelenksbewegungen).
- Die Zahnkronen der zur Extraktion geplanten Zähne werden auf dem Gipsmodell radiert (entfernt).
- An die Klammerzähne werden von Hand gebogene Klammern angepasst und auf dem Modell fixiert. Die Klammer wird später dem Zahnhals unterhalb des Zahnäquators (größte Wölbung der Zahnkrone) mit leichter Spannung anliegen.
- Die Prothesenbasis, in der die Klammern verankert und die Prothesenzähne aufgestellt werden, wird zunächst aus Wachs modelliert. Bezüglich der fertigen Kunststoffbasis müssen aus Stabilitätsgründen Einschränkungen des Tragekomforts zugunsten der Materialstärke in Kauf genommen werden.
- Die Wachsmodellation wird in Kunststoff umgesetzt.
- Der erhärtete Prothesenkunststoff wird ausgearbeitet und endpoliert.
III. Zahnarztpraxis – Eingliederung der Interimsprothese
Unmittelbar nach dem chirurgischen Eingriff wird der Patient mit dem Interimsersatz versorgt. Kleine Korrekturen an Klammern und Okklusion (Schlussbiss und Kaubewegungen) können vorgenommen werden. Die Prothesenbasis wird auf Druckstellen kontrolliert, allerdings mit der Einschränkung, dass der Patient zu diesem Zeitpunkt aufgrund der noch andauernden Lokalanästhesie (örtlichen Betäubung) Druckstellen selbst noch nicht wahrnehmen kann.
Nach dem Verfahren
- Nach dem chirurgischen Eingriff wird zeitnah in den darauffolgenden Tagen ein Termin zur Wund- und Druckstellenkontrolle angesetzt.
- Regelmäßige Kontrollen sollten auch im Verlauf der weiteren Wundheilung erfolgen, um ggf. Korrekturen am Prothesensitz vornehmen zu können.
Literatur
- Pospiech P: Die prophylaktisch orientierte Versorgung mit Teilprothesen. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2001: 160f
- Ludwig P & Niedermeier W. (2002). Checkliste Prothetik (1. Aufl.). Thieme Verlag.
- Lehmann KM, Hellwig E, Wenz HJ: Zahnärztliche Propädeutik: Einführung in die Zahnheilkunde. Deutscher Zahnärzte-Verlag 2008: 282
- Gernet W, Biffar R, Schwenzer N, Ehrenfeld M & Beuer F. (2017). Zahnärztliche Prothetik (5. Auflage). Thieme Verlag.
- Weber T. (2017). Memorix Zahnmedizin (5. unveränderte Aufl.). Thieme Verlag.
- Kern M, Wolfart S, Heydecke G, Witkowski S & Türp JC. (2022). Curriculum Prothetik Bände 1-3 (5. Auflage). Quintessenz Verlag.