Umformung eines Zahnes (Odontoplastik)

Die Odontoplastik (Synonyme: Tooth Shaping, ästhetische Zahnkonturierung) umfasst minimalinvasive, Zahn schonende Maßnahmen zur Umformung von Zähnen beispielsweise im Rahmen einer kieferorthopädischer Therapie oder zur Harmonisierung des ästhetischen Gesamteindrucks, aber auch zur Verbesserung der Hygienefähigkeit ungünstiger Nischen.

Die Odontoplastik stellt vorrangig eine subtraktive Maßnahme dar, mit der kleine Stellungs- und Formfehler korrigiert werden können. Ausgewählte Zahnbereiche werden hierbei durch morphologisches (an die natürliche Zahnform angelehntes) und moderates Beschleifen in ihrer Form derart modelliert, dass dadurch eine Verbesserung der Hygienefähigkeit und /oder der Ästhetik erzielt wird. Im erweiterten Sinn können auch additive (zusätzliche) Maßnahmen wie Aufbauten durch Komposite (Kunststoffe) oder keramische Materialien wie Veneers (Verblendschalen) oder Chips (partielle Veneers) zur Formgebung hinzugezählt werden.

Zahnengstände, wie sie gehäuft im unteren Frontzahnbereich, aber auch an oberen Schneidezähnen zu beobachten sind, können die Mundhygiene erheblich erschweren. Unzugängliche Nischen sind Plaqueretentionsstellen (Schlupfwinkel für Biofilm, bakteriellen Belag) und führen zur chronischen Gingivitis (Zahnfleischentzündung) sowie letztlich auch zur Entstehung einer Parodontitis (Zahnbettentzündung). Ein moderater Abtrag von Zahnschmelz in Nischenbereichen macht diese für Zahnbürste und Co. leichter zugänglich und kann so zur Karies- und Parodontitisprophylaxe einen wichtigen Beitrag leisten.

Vergleichbare prophylaktische (vorbeugende) Überlegungen kommen zum Tragen, wenn im Rahmen parodontalchirurgischer Eingriffe Molarenfurkationen (Wurzelgabelungen hinterer Backenzähne) durch Tunnelierung (Erweiterung) umgestaltet werden, um nach der Operation die Parodontalhygiene mit Zahnzwischenraumbürsten zu gewährleisten und ein Parodontitisrezidiv (Wiederkehren der Parodontitis) zu vermeiden. Auch bei chirurgisch-plastischen Eingriffen wie der Hemisektion (chirurgisches Abtrennen einer von mehreren Wurzeln eines wurzelbehandelten Molaren) oder der Prämolarisierung (vertikales Durchtrennen eines wurzelbehandelten Molaren, dadurch Schaffen zweier kleiner Zähne, vergleichbar den Prämolaren = vorderen Backenzähnen) wird die verbleibende Zahnhartsubstanz dergestalt beschliffen, dass die Hygienefähigkeit sichergestellt ist.

Geht es im Verlauf einer kieferorthopädischen Behandlung darum, geringfügig mehr Platz im Frontzahnbereich zu schaffen, so können durch minimalen approximalen Schmelzabtrag (ASR, approximale Schmelzreduktion – Synonyme: Slicen, Slicing, Stripping, Reproximation, approximales Polishing, Remodellation, Rekonturierung) die wenigen zur Harmonisierung des Zahnbogens benötigten Millimeter gewonnen werden.

Nichtanlagen, wie sie bei oberen seitlichen Schneidezähnen des Öfteren vorkommen, können kieferorthopädisch therapiert werden, indem die – erheblich größeren – Eckzähne an deren Stelle gerückt werden. Die dadurch beeinträchtigte Ästhetik kann durch Umformung des Eckzahnes deutlich verbessert werden. Liegt ein seitlicher Schneidezahn in seiner Form reduziert als sogenannter Zapfenzahn vor, so kann er durch additive Maßnahmen dem Schneidzahn des anderen Quadranten (Hälfte eines Zahnbogens, Viertel des Gebisses) angeglichen und so eine Harmonisierung des Gesamteindrucks erzielt werden.

Zielsetzung und Wirkungsweise der Odontoplastik

Die Odontoplastik, auch bekannt als Tooth Shaping oder ästhetische Zahnkonturierung, ist ein minimalinvasives Verfahren zur Umformung von Zähnen. Es wird verwendet, um kleine Stellungs- und Formfehler zu korrigieren, die Mundhygiene zu verbessern und den ästhetischen Gesamteindruck zu harmonisieren. Diese Technik kann auch zur Verbesserung der Hygienefähigkeit ungünstiger Nischen eingesetzt werden.

Zielsetzung

  • Ästhetische Korrekturen: Die Odontoplastik zielt darauf ab, die Formanomalien der Zähne auszugleichen und den ästhetischen Gesamteindruck zu verbessern. Dies umfasst die Korrektur von Schneidekanten, Verkürzung elongierter Zähne, Lückenschluss von Diastemen und die Harmonisierung von Zahngrößen und -formen.
  • Hygienefähigkeit verbessern: Durch das Verschmälern von Zähnen, das Umformen von schwer zu erreichenden Nischen, Furchen oder Einziehungen und das Entgraten scharfer Schmelzkanten wird die Hygienefähigkeit der Zähne verbessert. Dies trägt zur Vorbeugung von Karies und Parodontitis bei.
  • Kieferorthopädische Korrekturen: Die Odontoplastik kann auch in der Kieferorthopädie eingesetzt werden, um Platz im Frontzahnbereich zu schaffen oder Nichtanlagen von Zähnen zu kompensieren.

Wirkungsweise

  • Subtraktive Maßnahmen: Bei der Odontoplastik werden ausgewählte Zahnbereiche durch morphologisches und moderates Beschleifen in ihrer Form modelliert. Dies geschieht schrittweise und minimalinvasiv, um eine Verbesserung der Hygienefähigkeit und/oder der Ästhetik zu erreichen.
  • Additive Maßnahmen: Wenn Formkorrekturen allein durch das Beschleifen der vorhandenen Zahnsubstanz nicht ausreichen, können additive Maßnahmen wie der Aufbau von Kompositmaterialien oder die Anbringung von Veneers in Betracht gezogen werden.

Indikationen (Anwendungsgebiete)

I. Prophylaxe

  • Zur Kariesprophylaxe – Verschmälern der Zähne z. B. bei Frontzahnengstand in der Unterkieferfront, um Plaqueretentionsstellen zu reduzieren
  • Zur Kariesprophylaxe – Umformung von bei der Putztechnik schwer zu erreichenden Nischen, Furchen oder Einziehungen – z. B. palatinale (gaumenwärts gelegene) Rillen in oberen Schneidezähnen
  • Zur Karies- und Parodontitisprophylaxe – im Rahmen parodontalchirurgischer Eingriffe zur Beseitigung von Plaqueretentionsstellen in Furkationen (Wurzelgabelungen) unterer Molaren (hinterer Backenzähne) bei Furkationsbefall Grad III und weit divergierenden Wurzeln
  • Formaufbau zur Zahnverbreiterung im Papillenbereich nach abgelaufener Parodontitis (Zahnbettentzündung, einhergehend mit Knochenschwund und Papillenrückgang und dadurch optischer Verlängerung der Zähne) – dadurch weniger Plaqueretention in den Approximalräumen (Zahnzwischenräumen)

II. Ästhetik

  • Zum Ausgleich von Formanomalien – z. B. oberer seitlicher Schneidezahn als Zapfenzahn
  • Zur Umformung eines Eckzahnes, der bei Nichtanlage eines oberen seitlichen Schneidezahns kieferorthopädisch zum Lückenschluss an dessen Stelle bewegt wurde
  • Zum Entgraten scharfer Schmelzkanten
  • Zum Verkürzen elongierter (verlängerter) Zähne
  • Zum Lückenschluss von Diastemen oder eines Tremas (Diastema mediale)
  • Zur Harmonisierung des Schneidekantenverlaufs
  • Zur Harmonisierung von Zahngrößen und -formen
  • Zur Korrektur kleinerer Schmelzdefekte, die keiner Restauration (Füllung) bedürfen
  • Zum Aufbau von Ecken und Kanten
  • Zur optischen Zahnstellungskorrektur

III. Kieferorthopädie

  • Approximale Schmelzreduktion zur Platzgewinnung im Unterkiefer-Schneidezahnbereich bei Missverhältnis zwischen Zahnbogengröße und Frontzahnbreite
  • Approximale Schmelzreduktion zum Verkleinern großer approximaler Nischen in der Erwachsenen-Kieferorthopädie nach abgelaufener Parodontitistherapie
  • Approximale Schmelzreduktion mit dem Ziel des Papillenaufbaus (Papille: Zahnfleischdreieck zwischen den Zähnen) – Bei stark ausladender Schmelzkappe auf den Schneidezähnen ist der Approximalraum zu weit und kann nicht völlig von der Papille ausgefüllt werden. Retention von Plaque (bakteriellem Belag) und Nahrungsresten ist die Folge. Durch Slicing des approximalen Zahnschmelzes und nachfolgendem kieferorthopädischem Lückenschluss wird der Raum für die Papille verkleinert und somit die Hygiene erleichtert.

Kontraindikationen (Gegenanzeigen)

  • Tunnelierung an Unterkiefermolaren mit nicht ausreichend divergierenden Wurzeln – Gefahr der Pulpenschädigung (Zahnmarkschädigung)
  • Zahnschmelzkappe zu dünn, dadurch Gefahr, durch Schmelzabtrag das Dentin (Zahnbein) freizulegen

Vor dem Verfahren

  • Aufklärung über den Umfang des Substanzabtrags
  • Zur Veranschaulichung für den Patienten ggf. farbiges Markieren der zu reduzierenden Schmelzareale
  • Aufklärung über die nach dem Verfahren zu leistenden Hygienemaßnahmen

Die Verfahren

I. Subtraktive Maßnahmen

Sollen Formkorrekturen durch Subtraktion vorgenommen werden, erfolgt das Abtragen schrittweise. Sinnvoll ist es, beim Shaping zunächst mit dem vertikalen Kürzen von Schneidekanten zu beginnen, sofern dies erforderlich ist.

Nach ggf. notwendiger Grobkonturierung mit rotierenden Diamantschleifern erfolgt die Feinkonturierung mit feinkörnigeren Diamantinstrumenten (rote Markierung: Korngröße 30 µm und gelbe Markierung: 15 µm) in Flammenform.

II. Additive Maßnahmen

Sind befriedigende Formkorrekturen nicht allein durch Shaping der vorhandenen Zahnsubstanz zu erreichen, so kann die Zahnform mit plastischen Aufbaumaterialien aus Komposit (Kunststoff) oder aufwendiger in Verblendschalentechnik – z. B. durch Veneers oder Chips aus labortechnisch hergestellter Keramik – aufgebaut werden.

  • Kompositaufbau – Durch direktes, aufwendiges und schichtweises Auftragen von Komposit (Füllungsmaterial aus Kunststoff) in unterschiedlicher Farbe und Opazität (lat. opacitas „Trübung“, „Beschattung“) bzw. Transluzenz (teilweise Lichtdurchlässigkeit eines Körpers) werden die natürliche Zahnfarbe und -form nachgeahmt.  Etabliert hat sich hierfür beispielsweise die Schichttechnik nach Dr. Lorenzo Vanini. Der Verbund zur Schmelzoberfläche erfolgt mikromechanisch durch chemisches Aufrauen der Oberfläche mit Phosphorsäure und anschließendem Auftragen von Bondingmaterial (niedrigvisköser Kunststoff), das in die aufgeraute Schmelzoberfläche eindringt und chemisch an das darüber geschichtete Komposit bindet. – Kunststofffüllungen werden an anderer Stelle gesondert behandelt.
  • Veneers – hauchdünne (0,5 mm bis 1 mm dünne) Verblendschalen. Sie werden an anderer Stelle gesondert abgehandelt.

Nach dem Verfahren

  • Politur der bearbeiteten Zahnhartsubstanz, z. B. mit Hochglanzpasten und Gummipolieren 
  • Fluoridierung
  • Anleiten zu Hygienetechniken, die der neuen Situation angepasst sind

Mögliche Komplikationen

  • Pulpenschädigung im Furkationsbereich (Wurzelgabelung) bei nicht ausreichend divergierenden Wurzeln
  • Freilegen des Dentins (Zahnbein) bei zu starkem Schmelzabtrag

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