Konservierende Leistungen
Unter konservierende Leistungen versteht man in der Zahnheilkunde per definitionem (laut Definition) prophylaktische (vorbeugende) und therapeutische Maßnahmen, die der Zahnerhaltung dienen.
Naturgemäß kann jegliches Zahnerhaltungskonzept sich nicht nur auf die Betrachtung der zu erhaltenden Zahnhartsubstanz beschränken, sondern muss unter ständiger Beachtung von Kriterien aus anderen zahnmedizinischen Fachbereichen effektiv umgesetzt werden, sodass letztendlich bei der Entscheidung um die Erhaltungsfähigkeit eines Zahns die Erkenntnisse und Befunde auch aus im folgenden mitgenannten Fachgebieten beitragen:
- Präventive (vorbeugende) Zahnheilkunde: hat das Ziel, durch frühzeitige Aufklärung und Motivation des Patienten sowie durch Fluoridierungsmaßnahmen Zahnschäden gar nicht erst entstehen zu lassen;
- Restaurative Zahnheilkunde: Maßnahmen zur Versorgung von Zahnhartsubstanzdefekten;
- Parodontologie: Behandlung des entzündlich veränderten Zahnbetts, bei dem über eine Gingivitis (Zahnfleischentzündung) hinaus bereits eine entzündliche Mitbeteiligung des knöchernen Zahnfachs vorliegt;
- Endodontie: Behandlungsmaßnahmen am Zahnmark, um eine Extraktion (Entfernung des Zahns) zu verhindern;
- Prothetik: Erhalt von Zähnen mit großen Defekten mittels Teilkronen und Kronen; Wiederherstellung der Kaufunktion durch Zahnersatz und damit Vermeiden von Folgeschäden am noch erhaltenen Restzahnbestand;
- Kieferorthopädie: durch die Beseitigung von Zahnstellungsanomalien und Kieferdeformitäten ist ein derart behandeltes Gebiss weniger kariesanfällig, da ein regelmäßig ausgeformter Zahnbogen keine plaqueanfälligen Zahnengstände (, die anfälliger für die Bildung von Zahnbelag sind,) aufweist;
- Chirurgie: die Wurzelspitzenresektion eines devitalen, endodontisch behandelten (die chirurgische Entfernung der Wurzelspitze eines marktoten, wurzelbehandelten) Zahns kann diesen noch über einen langen Zeitraum erhalten.
Wenngleich bei der zahnerhaltenden Therapieplanung also verständlicherweise Erkenntnisse aus den oben aufgeführten Fachgebieten herangezogen werden, so wird bei den Krankenkassensystemen abrechnungstechnisch unterschieden in:
- prophylaktische Leistungen/Individualprophylaxe
- konservierende Leistungen
- chirurgische Leistungen
- Parodontologie/Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums (Zahnhalteapparat)
- Kieferorthopädie
- Zahnkronen und Zahnersatz/Prothetische Leistungen
- und weitere Leistungsbereiche.
Konservierende Leistungen
Aus dem abrechnungstechnisch enger gesteckten Blickwinkel gehören demnach, vor allem folgende Maßnahmen zur konservierenden Zahnheilkunde, wobei hierbei Deckungsgleichheit zwischen den Leistungen gesetzlicher und privater Krankenkassen nur in folgenden Punkten besteht:
- Klinische und röntgenologische Untersuchungen;
- Sensibilitätsprüfungen der Zähne;
- Behandlung überempfindlicher Zähne;
- Füllungen, z. B. Komposit-Füllungen (bei gesetzlich Versicherten mit Zuzahlung);
- konfektionierte Milchzahnkronen im Seitenzahnbereich;
- Behandlungen der Pulpa (Zahnmark oder Zahnnerv): indirekte und direkte Überkappungen (medikamentöse Behandlung des bei der Kariesentfernung fast/eröffneten Zahnmarks), Pulpotomie (Amputation der vitalen Pulpa eine Milchzahns) oder Wurzelkanalbehandlung nebst Wurzelkanalfüllung;
- Mundschleimhautbehandlung, z. B. bei Gingivitiden (Zahnfleischentzündungen) und Parodontitiden (Entzündungen des Zahnhalteapparats).
Nicht im Leistungsinhalt der gesetzlichen Kassen enthalten sind:
- Inlays, Onlays und Overlays aus Komposit, Keramik oder Goldguss,
- Fissurenversiegelungen an Prämolaren (Dens praemolaris, Pl. Dentes praemolares; auch Vormahlzahn bzw. Backenzahn),
- konfektionierte Milchzahnkronen an Frontzähnen.
Während die gesetzlichen Krankenkassen folgende Leistungen im Rahmen der Individualprophylaxe bis zum 18. Lebensjahr anbieten, sind sie bei den privaten Kassen in den Bereich der konservierenden Leistungen gefasst:
- Fissurenversiegelungen an Molaren,
- Fluoridierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Schmelzstruktur.
Auch hinsichtlich der Kronenversorgung werden kassenabhängig Unterschiede gemacht. Während Teilkronen und Kronen im Privatkassenbereich zu den konservierenden Leistungen zählen, werden sie von den gesetzlichen Krankenkassen unter dem Bereich Prothetik mit seinen gesonderten Abrechnungsmodalitäten geführt.
Literatur
- Kombi-Kurzverzeichnis von GOZ/GOÄ und BEMA; PSR Verlag
- Ehrenfeld M, Gängler P, Hoffmann T, Schwenzer N & Willershausen B. (2010). Konservierende Zahnheilkunde und Parodontologie (3. Aufl.). Thieme Verlag.
- Weber T. (2017). Memorix Zahnmedizin (5. unveränderte Aufl.). Thieme Verlag.